Umweltzone Offenbach

In der Umweltzone Offenbach dürfen nur Fahrzeuge mit grüner Plakette fahren – rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr.

Plakette
Grün
Grüne Plakette seit
1. Januar 2015
Fläche
38,33 km²
Bußgeld
100 €

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Blitzer, Abschnittskontrollen und kontrollierte Zonen – immer aktuell.

Wo die Umweltzone gilt

Noch nicht amtlich bestätigt. Diese Angabe haben wir noch nicht gegen eine amtliche Quelle geprüft. Wir veröffentlichen sie erst, wenn sie bestätigt ist.Zur amtlichen Seite

Autobahnen sind ausgenommen

Autobahnen unterliegen nicht den Verboten der Umweltzone und dürfen ohne Plakette befahren werden – auch dort, wo sie mitten durch eine Umweltzone führen.

Welche Fahrzeuge einfahren dürfen

Die Einstufung gilt bundesweit einheitlich. Sie richtet sich nach der Emissionsschlüsselnummer in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Feld 14.1), nicht nach dem Fahrzeugalter.

SchadstoffgruppePlaketteDieselBenziner
1keineEuro 1 oder schlechterohne geregelten Katalysator nach Anlage XXIII StVZO (also vor Euro 1)
2rotEuro 2, oder Euro 1 mit nachgerüstetem Partikelfilter
3gelbEuro 3, oder Euro 2 mit nachgerüstetem Partikelfilter
4grünEuro 4, 5 oder 6, oder Euro 3 mit nachgerüstetem Partikelfiltermit geregeltem Katalysator nach Anlage XXIII StVZO bzw. Euro 1 oder besser

Für Benziner gibt es nur zwei Einstufungen: mit geregeltem Katalysator die grüne Plakette, ohne gar keine. Eine gelbe oder rote Plakette für Benziner existiert nicht.

Im Ausland zugelassenes Fahrzeug

Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge brauchen eine Plakette. Steht die Abgasnorm nicht in den Fahrzeugpapieren, wird nach dem Datum der Erstzulassung eingestuft.

Diesel / BenzinerAbgasnormErstzulassungPlakette
DieselEuro 1 oder ältervor dem 01.01.1997keine
DieselEuro 2, oder Euro 1 + Partikelfilter01.01.1997 – 31.12.2000rot
DieselEuro 3, oder Euro 2 + Partikelfilter01.01.2001 – 31.12.2005gelb
DieselEuro 4, oder Euro 3 + Partikelfilterab dem 01.01.2006grün
Benzinervor Euro 1vor dem 01.01.1993keine
BenzinerEuro 1 und besserab dem 01.01.1993grün

Ausnahmen

Nach Anhang 3 der 35. BImSchV dürfen folgende Fahrzeuge ohne Plakette in jede deutsche Umweltzone fahren:

  • mobile Maschinen und Geräte
  • Arbeitsmaschinen
  • land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
  • zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge – Motorräder, Mopeds und Trikes brauchen nie eine Plakette
  • Krankenwagen und Arztwagen mit der Kennzeichnung „Arzt Notfalleinsatz" (§ 52 Abs. 6 StVZO)
  • Fahrzeuge, in denen Personen mit den Merkzeichen „aG", „H" oder „Bl" fahren oder gefahren werden (§ 3 Abs. 1 Nr. 1–3 SchwbAwV)
  • Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 StVO gelten – Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Straßenreinigung
  • Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen von Nicht-NATO-Staaten auf dringenden militärischen Fahrten
  • zivile Fahrzeuge im Auftrag der Bundeswehr auf unaufschiebbaren hoheitlichen Fahrten
  • Oldtimer mit H-Kennzeichen oder rotem 07-Kennzeichen (§ 9 Abs. 1 / § 17 FZV) sowie gleichwertige historische Fahrzeuge aus der EU, dem EWR oder der Türkei

Einzelausnahmen in Hessen

Die Kriterien für Einzelausnahmen werden vom jeweiligen Bundesland festgelegt. Wir prüfen sie derzeit gegen die amtliche Quelle und veröffentlichen sie erst danach.Zur amtlichen Seite

Bußgeld und Kontrolle

100 €

Mit Gebühren und Auslagen insgesamt 128,50 €.

Kein Punkt im Fahreignungsregister, kein Fahrverbot.

Das Bußgeld gilt auch fürs Parken in der Umweltzone, nicht nur fürs Einfahren.

Wie kontrolliert wird

Kontrolliert wird mit dem Auge: Die Polizei prüft die Plakette bei gewöhnlichen Verkehrskontrollen, die kommunale Verkehrsüberwachung prüft parkende Fahrzeuge, und einzelne Städte führen gezielte Aktionstage durch. Wo zusätzlich ein Diesel-Verkehrsverbot gilt, wird außerdem jeder Vorgang, der ohnehin bei der Bußgeldstelle landet – Geschwindigkeit, Rotlicht, Parken – auf die Schadstoffklasse des Fahrzeugs geprüft.

Es gibt keine Einfahrtsschranken und keine Kennzeichenerfassung. Kontrolliert wird die Plakette hinter der Windschutzscheibe.

Plakette kaufen

Ausgabestellen
Kfz-Zulassungsbehörde · TÜV · DEKRA · GTÜ · FSP · KÜS · Werkstätten mit AU-Berechtigung
Kosten
Bundesrechtlich ist keine einheitliche Gebühr festgelegt, die Ausgabestellen kalkulieren frei. Die Berliner Zulassungsbehörde verlangt 5 € am Schalter und 6 € bei Online-Bestellung inklusive Versand; amtliche Quellen nennen eine Spanne von 5 bis 15 €.
Gültigkeit
Zeitlich unbegrenzt. Eine neue Plakette brauchen Sie nur, wenn sich das Kennzeichen ändert, die Windschutzscheibe getauscht wird oder das eingetragene Kennzeichen nicht mehr lesbar ist.
Aus dem Ausland bestellen
Berlin empfiehlt, die Plakette etwa drei Wochen vor der Reise zu beantragen – Bearbeitung und Versand dauern 7 bis 14 Tage. Vor Ort wird sie bei TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS oder einer AU-berechtigten Werkstatt sofort gegen Vorlage der Fahrzeugpapiere ausgestellt.
Online-Shop der Berliner Zulassungsbehörde (auch auf Englisch)

Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist immer die Beschilderung vor Ort und die amtliche Veröffentlichung der zuständigen Behörde.